Nach dem Urteil im Fall des Gründers und Organisators der sogenannten Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision eingelegt. Wie das Landgericht Stuttgart am Freitag mitteilte, wird die Entscheidung damit vorläufig nicht rechtskräftig. Die Kammer werde die schriftlichen Urteilsgründe nun innerhalb von 15 Wochen ab der Urteilsverkündung absetzen. Danach hätten die Verfahrensbeteiligen einen Monat Zeit dazu, die Revision zu begründen.